Open/Close Menu Sportrecht, Schadenersatzrecht, Immobilienrecht, uvm.

Wir sind als Rechtsanwälte immer wieder mit Schadensfällen konfrontiert, denen ein fahrlässiges Verhalten zugrunde liegt.

Im Straßenverkehr ist das Risiko, ein derartiges Fehlverhalten zu setzen, zB eine Verkehrsregel zu übertreten und damit einen Unfall zu verursachen besonders groß.

Der Gesetzgeber hat daher eine gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge vorgesehen.

 

Private Haftpflichtversicherung

Etwas anderes ist es im sonstigen Privatbereich. Jeder Mensch kann im Alltag, sei es bei der Sportausübung oder im täglichen Miteinander mit anderen Menschen in Situationen kommen, in denen ein Schaden verursacht wird.

Hier ist die Absicherung über eine private Haftpflichtversicherung möglich. Üblicherweise ist in allen Haushaltsversicherungsverträgen auch ein solcher Haftpflichtversicherungsvertrag eingeschlossen, der Schadenersatzforderungen Dritter dem Grunde nach und je nach Versicherungssumme der Höhe nach abdeckt.

 

Die richtige Haftpflichtversicherungssumme

Wir diskutieren immer wieder mit Klienten und Klientinnen, die uns berichten, dass sie „extrem hohe“ Haftpflichtversicherungssummen versichert hätten.

Hier werden sodann meistens Summen zwischen € 750.000,00 und 1,5 Millionen Euro genannt.

Meistens reagieren unsere Klienten und Klientinnen schockiert, wenn wir darüber aufklären, dass eine derartige Haftpflichtsumme bei einem größeren Schaden bei weitem nicht ausreicht und somit die Gefahr besteht, restliche Beträge aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen.

„Aus der eigenen Tasche zahlen“ bedeutet, die Haftung mit allem Privatvermögen.

Wenn sie zum Beispiel bei einem Radunfall das Pech haben, ihr Gegenüber schwerst zu verletzen, so sind beispielsweise bei einer Querschnittlähmung oder einem schweren Hirnschaden des verletzten Geschädigten Forderungen weit über 3 Millionen Euro durchaus zu erwarten.

Es empfiehlt sich daher, auf eine ausreichende Haftpflichtversicherungssumme zu schauen.

Zu beachten ist auch, dass die private Haftpflichtversicherung nur Gefahren des täglichen Lebens versichert. Es handelt sich dabei um Schadensfälle, in die ein vernünftiger maßgerechter Mensch im Alltagsleben durchaus kommen kann.

Schadensfälle, die außerhalb der Gefahr des täglichen Lebens liegen, werden von der privaten Haftpflichtversicherung nicht gedeckt.

 

Fälle aus der Praxis: Private Haushaltsversicherung

Wir hatten in den letzten Jahren einige dieser Fälle auf Versicherungsseite zu bearbeiten. So war beispielsweise ein Schaden, der aus einer Wasserbombenschlacht mit einer überdimensionalen Wasserbombenschleuder auf einem großen Musikfestival resultierte, von der Versicherung nicht gedeckt. Das galt auch für einen Schaden, den ein an sich braver Familienvater dadurch verursacht hat, dass er bei einem Streit unter Autofahrern die Gegenseite in den Schwitzkasten nahm und dabei am Bein schwer verletzte. Raufereien sind eben keine Gefahr des alltäglichen Lebens.

Wer einen Anderen attackiert, kann den verursachten Schaden nicht auf die Versicherung abwälzen.

 

TIPP vom Anwalt in Innsbruck:

Wenn Sie im Sportbereich eine gute Absicherung in den üblichen Sportarten haben wollen, so denken Sie an die Mitgliedschaft beim Alpenverein und/oder beim Österreichischen Skiverband. Prüfen Sie, ob der dortige Deckungsumfang für Sie passend ist.

Die Haftpflichtversicherungen dieser Sportverbände bieten jeweils eine Versicherungssumme von
5 Millionen Euro (Stand 01/2019).

 

Sie haben aktuell einen Fall im Themenbereich „Private Haftpflichtversicherung“?

Ganz egal, wie Ihre Situation aussieht, wir sind gerne für Sie da!

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie professionelle Hilfe suchen, Unterstützung in diversen rechtlichen Angelegenheiten brauchen oder Fragen zur Wahl Ihrer Scheidungsart haben.

E-Mail: info@gutundrecht.at
Telefon: +43 (0) 512 581375

Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen!

 

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