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Skifahren und Snowboarden ist eine wunderbare Freizeitbeschäftigung, allerdings bewegt man sich auch am Berg nicht in einem rechtsfreien Bereich.

Passiert ein Skiunfall, stellt sich regelmäßig die Frage, wer am Zustandekommen des Unfalls die Schuld trägt. Diese Frage kann weitgehende Auswirkungen auf Schadenersatzansprüche wie Schmerzengeld, Verdienstentgang, Abgeltung der Erschwernisse der Haushaltsführung, etc. haben.

Die wesentlichen Sorgfaltspflichten werden in den sogenannten FIS-Regeln zusammengefasst. Zwar handelt es sich nach österreichischem Recht bei den FIS-Regeln weder um ein Gesetz noch um ein Gewohnheitsrecht. Dennoch kommt ihnen als Zusammenfassung von Sorgfaltsregeln im Gerichtsverfahren eine wesentliche Bedeutung zu. Bei der Ausübung des alpinen Skisports sind die FIS-Regeln im Interesse aller Skisportbegeisterten zu beachten.

So lauten die FIS-Regeln im Detail:

  1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.

  1. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

  1. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

  1. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

  1. Einfahren, Anfahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

  1. Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

  1. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

  1. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

  1. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

  1. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Die FIS-Regeln des internationalen Skiverbands

Die FIS-Regeln wurden vom internationalen Skiverband erstellt und freigegeben.
Die deutsche Fassung wählt für Skifahrer und Snowboarder jeweils die männliche Form. Wir weisen darauf hin, dass die FIS-Regeln selbstverständlich für Skifahrerinnen und Snowboarderinnen ebenso gelten wie für Skifahrer und Snowboarder.

Zur Ausweispflicht stellt sich immer wieder das Problem, dass Unfallverursacher auf der Piste einfach davonfahren.

Nach österreichischem Recht kann auf österreichischen Skipisten eine fahrerflüchtige Person mit angemessenen Mitteln angehalten werden, bis die Ausweisleistung erfolgt bzw. bis die Alpinpolizei eintrifft. Die Alpinpolizei kann unter der Notrufnummer der Polizei (133) oder über den allgemeinen Notruf (112) erreicht werden.

Umweltregeln für Skisportler und Snowboarder

Der internationale Skiverband hat auch Umweltregeln für Skisportler und Snowboarder erlassen. Es ergeht an Schneesportbegeisterte die Bitte, folgende Regeln zu beachten:

  1. Unterstützen Sie die Orte, die sich um die Umwelt sorgen.
  2. Wählen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel – Bus und Bahn – zur Anreise.
  3. Bilden Sie Fahrgemeinschaften bei Anreisen mit dem privaten Auto.
  4. Lassen Sie Ihr Auto am Skiort stehen und nehmen Sie den Skibus.
  5. Fahren Sie nur bei ausreichender Schneedecke Ski und Snowborad.
  6. Halten Sie sich an die markierten Pisten und Loipen.
  7. Beachten Sie Pistenmarkierungen- und Sperrungen
  8. Verzichten Sie auf das Fahren abseits der Pisten, besonders in Waldgebieten
  9. Fahren Sie nicht in geschützte Gebiete. Schonen Sie Tiere und Pflanzen
  10. Nehmen Sie Ihren Abfall mit.

Im Gegensatz zu den FIS-Regeln stellen diese Umweltregeln unverbindliche Anregungen zur Wahrung des Umweltgedankens dar. Dennoch ist es gerade im Bereich des Massentourismus wichtig, die Berge zu schützen und auch wir appellieren an Sie, die Umweltregeln zu beachten.

photo copyright by Willi Kneringer: Dr. Wuelz in Serfaus

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