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Für schwerste Augenverletzungen muss ein junger Wasserbombenwerfer laut Oberstem Gerichtshof nun selbst lebenslang finanziell geradestehen.

Ein Musikfestivalbesucher wurde von einer Wasserbombe getroffen und schwer verletzt. Die Haftpflichtversicherung muss dem Werfer nicht haften.

Artikel in der Tiroler Tageszeitung

Lesen Sie jetzt den gesamten Artikel „Wasserbombe: Keine Gefahr des täglichen Lebens“ in der Tiroler Tageszeitung nach.

 

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