Wir sind als Rechtsanwälte immer wieder mit Schadensfällen konfrontiert, denen ein fahrlässiges Verhalten zugrunde liegt. Im Straßenverkehr ist das Risiko, ein derartiges Fehlverhalten zu setzen, zB eine Verkehrsregel zu übertreten und damit einen Unfall zu verursachen besonders groß. Der Gesetzgeber hat daher eine gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge vorgesehen. Private Haftpflichtversicherung Etwas anderes…
Ein Autofahrer fühlte sich provoziert und geriet in eine Keilerei. Die Versicherung muss für Verletzungen nicht aufkommen. Innsbruck – Die Szenerie entstammt – leider – unserem Alltagsleben, stellt für Versicherungen und Juristen aber dennoch „keine Gefahr des täglichen Lebens“ dar. Artikel in der Tiroler Tageszeitung Lesen Sie jetzt den gesamten Artikel „Versicherung haftet nicht für Tiroler…
Für schwerste Augenverletzungen muss ein junger Wasserbombenwerfer laut Oberstem Gerichtshof nun selbst lebenslang finanziell geradestehen. Ein Musikfestivalbesucher wurde von einer Wasserbombe getroffen und schwer verletzt. Die Haftpflichtversicherung muss dem Werfer nicht haften. Artikel in der Tiroler Tageszeitung Lesen Sie jetzt den gesamten Artikel „Wasserbombe: Keine Gefahr des täglichen Lebens“ in der Tiroler Tageszeitung nach. …