Menschen leben sich auseinander. Gerade in einer Beziehung kommt man dadurch jedoch manchmal an den Zeitpunkt, an dem sich Wege trennen müssen. Ganz egal ob unter Freunden, in der Arbeit, oder in einer Ehe. Wenngleich Trennungen aber vollkommen normal sind, sind es vor allem Scheidungen, die oft eine schwierige Zeit mit sich bringen. Häufig ist die persönliche Lage schmerzvoll und scheint aussichtslos. Die richtige Unterstützung und Hilfe sind dabei unverzichtbar, um die ersten Schritte einer Scheidung durchstehen zu können.
Schritt 1: Persönliche Reflektion
Der erste Schritt besteht darin, sich überhaupt erst einmal über die persönliche Lage bewusst zu werden. Denken Sie über die Situation nach. Was passt nicht mehr? Wie lange passt es schon nicht mehr? Und kann man an diesen Dingen vielleicht etwas ändern?
Bei der Beantwortung dieser Fragen ist es wichtig, ehrlich zu sich selbst zu sein. Wenn aus einer Lebenssituation mehr negative als positive Erfahrungen hervorgehen, sollten Sie sich nicht weiter etwas vormachen. Seien Sie egoistisch genug, daran auch etwas ändern zu wollen. Etwas zu ändern oder sich vielleicht sogar komplett von der Situation zu trennen. Natürlich ist dies eine unglaublich schwere Entscheidung, spielt der betroffene Mensch doch eine sehr wichtige Rolle in Ihrem Leben. Holen Sie sich darum Hilfe von jemandem, dem Sie vertrauen. Eltern, Freunde, sie alle kennen Sie schon lange und unterstützen Sie gerne. Gestehen Sie sich jedoch auch vor ihnen ein, dass die Beziehung, so wie sie jetzt ist, nicht mehr passt und lassen Sie sich von ihnen nicht anderwärtig beeinflussen. Sie selbst wissen am besten, was Sie durchmachen und brauchen. Sie leben in der Beziehung, nicht Ihre Eltern oder Freunde.
Auch professionelle Hilfe, zum Beispiel durch einen Therapeuten, kann in dieser schweren Zeit als Unterstützung in Betracht gezogen werden. Dies ist nämlich keinesfalls ein Zeichen von Schwäche. Auf professionelle Hilfe zurückzugreifen zeugt von Reife und Stärke.
Schritt 2: Das Gespräch
Machen Sie sich so lange Gedanken, wie Sie es für nötig halten. Behalten Sie dabei jedoch im Kopf, dass der nächste Schritt nicht immer sofort die Scheidung ist. Ein Gespräch mit Ihrem Partner geht dieser immer voraus. Sprechen Sie mit Ihm und erklären Sie ihm die Lage. Vielleicht geht es ihm ja ähnlich wie Ihnen?
Haben Sie keine Angst davor, die komplette Wahrheit darüber zu sagen, was in Ihnen vorgeht. Auch wenn dies mit Streit, verletzten Gefühlen und Tränen verbunden sein könnte. Halten Sie sich immer vor Augen, dass Sie das Richtige tun. Sowohl für sich, als auch für Ihren Partner.
Im Rahmen des Gesprächs können Sie auch gemeinsam nach einer Lösung suchen. So muss es nicht sofort zu einer Scheidung kommen. Auch Eheberatung kann einen Ausweg aus schwierigen Lebenssituationen bieten. Um hierbei jedoch Erfolg erzielen zu können, müssen beide Partner einverstanden und dazu bereit sein.
Schritt 3: Die Trennung
Falls die Eheberatung keinen Erfolg erzielt, oder einer der beiden Partner einer derartigen Therapie gar nicht erst zustimmt, müssen Sie sich über den nächsten Schritt bewusst werden: Die Trennung. Sie ist notwendig, um eine Scheidung überhaupt erst beantragen zu können. Hierbei ist es jedoch nicht notwendig, dass Sie und Ihr/e PartnerIn in getrennten Hauhalten leben.
Eine Trennung fühlt sich jedoch immer unglaublich aussichtslos an und kann oftmals eine unangenehme oder streiterfüllte Situation darstellen. Vor allem, wenn einer der beiden Partner nicht damit rechnet und/oder verletzt und gekränkt ist.
Holen Sie sich daher auch hier wieder professionelle Hilfe oder Unterstützung von Eltern, Freunden oder Menschen, denen Sie vertrauen. Sie können Ihnen in den schwierigen Situationen beistehen und Sie beraten.
Schritt 4: Arten der Scheidung
Sind Sie nun mindestens ein halbes Jahr von Ihrem Partner getrennt und sehen Sie beide Ihre Ehe noch immer als zerrüttet an, so können Sie vor Gericht gemeinsam eine Scheidung beantragen. Hier gibt es jedoch verschiedene Arten, zwischen denen je nach Situation gewählt werden kann.
- Scheidung im Einvernehmen:
Sind beide Partner damit einverstanden, sprich, wird die Scheidung einvernehmlich beantragt, kann dies ohne weiteres am Amtstag bei Gericht eingereicht werden. - Scheidung aus Verschulden:
Diese Art der Scheidung kommt zu Tragen, wenn ein einvernehmliches Verfahren nicht möglich ist. Dabei muss jedoch ein Scheidungsgrund oder ein Verschulden vorliegen, oder die Ehe muss als unheilbare zerrüttet angesehen werden. Erst dann ist beim zuständigen Gericht eine Scheidungsklage einzubringen. - Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft:
Eine Scheidung kann auch aus dem Grund erfolgen, dass die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit mindestens drei Jahren aufgehoben, und eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist. - Scheidung aus anderen Gründen:
Ist eine Scheidung unvermeidbar, trifft aber keine der eben genannten Arten zu, so ist es auch möglich, das Verfahren aus anderen Gründen zu beantragen. Auch hierzu muss die Ehe wieder als unheilbar zerrüttet gelten. Anders als bei anderen Scheidung muss hier jedoch ein Grund wie zum Beispiel Geisteskrankheit, eine ansteckende Krankheit oder ein Verhalten, das auf einer psychischen Störung beruht, vorliegen.
Schritt 5: Der Scheidungsanwalt
Welche Art der Scheidung am besten ist, kann man ohne Fachkenntnis oft schwer entscheiden. Nicht immer ist die Wahl der einvernehmlichen Scheidung die optimale Lösung. Um das genau analysieren zu können, steht Ihnen ein Anwalt jedoch gerne und jederzeit zur Verfügung.
Auch der Scheidungsantrag umfasst viele verschiedene Themen, deren Besprechung bei einer Scheidung wichtig sind. So wird zum Beispiel die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bzw. der Schulden festgehalten.
Auch hier kann es helfen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um die eigenen Interessen professionell vertreten zu wissen. Es wird allerdings davon abgeraten, dass beide Ehepartner durch den selben Anwalt vertreten werden.
Ganz egal, wie Ihre Situation jedoch aussieht, wir sind gerne für Sie da! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie professionelle Hilfe suchen, Unterstützung in diversen rechtlichen Angelegenheiten brauchen oder Fragen zur Wahl Ihrer Scheidungsart haben.
E-Mail: info@gutundrecht.at
Telefon: +43 (0) 512 581375
Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen!
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