Open/Close Menu Sportrecht, Schadenersatzrecht, Immobilienrecht, uvm.

An einer wohnbaugeförderten Liegenschaft ließ sich die Stadt Innsbruck an Eigentumswohnungen ein Vorkaufsrecht einräumen, das generationenübergreifend einen Zugriff der Stadt Innsbruck auf die betreffenden Wohnungen ermöglicht hätte.

Wir waren der Ansicht, dass unsere Klientin dadurch sittenwidrig benachteiligt wird.

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein derartiges Vorkaufsrecht gegen das Wohnungseigentumsgesetz verstößt. Ein Bauträger ist nicht berechtigt, dritten Personen (hier Stadt Innsbruck) Zugriff auf verkaufte Eigentumswohnungen zu gewähren, wenn dies eine unbillige Beschwer der Wohnungseigentümer darstellt.

Ein Vorkaufsrecht mit Ewigkeitscharakter wurde vom Obersten Gerichtshof als sittenwidrig beurteilt (10 Ob 25/23h). Wenn ihre Wohnung mit einem Vorkaufsrecht einer Gemeinde oder eines Bauträgers belastet ist, kontaktieren Sie uns, wir prüfen ihre Ansprüche gerne.

CategoryImmobilienrecht