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Ein Autofahrer fühlte sich provoziert und geriet in eine Keilerei. Die Versicherung muss für Verletzungen nicht aufkommen.

Innsbruck – Die Szenerie entstammt – leider – unserem Alltagsleben, stellt für Versicherungen und Juristen aber dennoch „keine Gefahr des täglichen Lebens“ dar.

Artikel in der Tiroler Tageszeitung

Lesen Sie jetzt den gesamten Artikel „Versicherung haftet nicht für Tiroler Rowdy“ in der Tiroler Tageszeitung nach.

 

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