Open/Close Menu Sportrecht, Schadenersatzrecht, Immobilienrecht, uvm.

Im Bereich der einvernehmlichen Scheidung hat das Österreichische Recht eine der liberalsten Formen der Ehescheidung europaweit gefunden.
Ist die Ehe mehr als sechs Monate zerrüttet und sind die Ehegatten über die Scheidung und die Scheidungsfolgen einig, kann die Ehe geschieden werde.

Einvernehmliche Scheidung – zerrüttete Ehe 

Zerrüttung bedeutet nicht, dass die Ehegatten bereits örtlich getrennt leben müssen. Vielmehr kann im Scheidungsantrag einvernehmlich festgelegt werden, ab welchem Zeitpunkt die Ehegatten die Ehe als zerrüttet ansehen.

Der Begriff „Einvernehmliche Scheidung“ verleitet mitunter zur Sorglosigkeit. Einvernehmlich klingt für viele mehr nach Kuschelecke, als nach einem Gerichtsverfahren und die Brisanz der zutreffenden Regelungen wird unterschätzt.

Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Dabei hat eine juristisch korrekt abgewickelte einvernehmliche Scheidung durchaus ihre Vorteile.

Die Ehegatten können in der Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen, auf Basis welcher Bedingungen die Ehescheidung erfolgt.

Allerdings müssen die Ehegatten im Rahmen dieser Vereinbarung die gesamte Arbeit leisten, die ansonsten das Gericht in einem gerichtlichen Scheidungs- und Aufteilungsverfahren erbringen würde. Aus diesem Grund ist eine anwaltliche Begleitung auch äußerst sinnvoll.

Inhalte der Scheidungvereinbarung

Die als gerichtlicher Vergleich abzuschließende Scheidungsvereinbarung muss Regelungen über folgende Punkte enthalten:

1. Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens:

Was wurde im Laufe der Ehegemeinschaft gemeinsam erwirtschaftet, was muss nicht aufgeteilt werden?

2. Die ehelichen Ersparnisse bzw. Schulden:

Hier braucht es Regelungen für die gegenseitigen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt.

3. Regelungen hinsichtlich minderjähriger Kinder:

Kindesunterhalt/Hauptaufenthaltsort/Kontaktrecht/Obsorge

 

Wie in vielen juristischen Bereichen liegen die Schwierigkeiten im Detail.

Die Scheidung ist ein bedeutsamer Schritt, der zahlreiche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Hier ist vor allem auf sozialversicherungsrechtliche und pensionsrechtliche Überlegungen Bedacht zu nehmen. Auch steuerliche Fallen (beispielsweise im Zusammenhang mit der Aufteilung des Eigenheimes) sind zu bedenken.

Als Anwälte, die laufend mit Ehescheidungen beschäftigt sind, werden wir immer wieder mit Formularen konfrontiert, die aus dem Internet heruntergeladen werden.

 

Tipps Ihrer Rechtsanwälte aus Innsbruck:

FINGER WEG von solchen Formularen. Die Gefahr damit Schiffbruch zu erleiden ist zu hoch, oder wissen Sie, welche Auswirkungen zB die Umstandsklausel, der Anspannungsgrundsatz oder die Familienbeihilfenanrechnungsrechnung auf ihr zukünftiges Leben haben können?

Wir empfehlen im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung eine anwaltliche Begleitung. Der Wert der Beratung ist weit höher als der Preis des Unwissens.

Falls von der Scheidung im Einvernehmen auch die Interessen minderjähriger Kinder betroffen sind, benötigen sie zwingend eine Beratung über die Rechte der Kinder bei Scheidung. Eine solche Beratung können Sie in zertifizierten Beratungsstellen absolvieren.

 

Ganz egal, wie Ihre Situation aussieht, wir sind gerne für Sie da! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie professionelle Hilfe suchen, Unterstützung in diversen rechtlichen Angelegenheiten brauchen oder Fragen zur Wahl Ihrer Scheidungsart haben.

E-Mail: info@gutundrecht.at
Telefon: +43 (0) 512 581375

Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen!

 

 

copyright by shutterstock.com: #1055292158 | Urheber:  Freeograph

CategoryFamilienrecht