In Österreich gab es im Jahr 2016 38.466 Unfälle mit insgesamt 48.393 Verletzten und 432 Getöteten (Quelle: Statistik Austria).
Die Hauptursachen dafür sind Alkoholisierung, überhöhte Geschwindigkeit, aber auch Unaufmerksamkeit und Ablenkung im Straßenverkehr.
Handy hinter dem Steuer
Gerade das Smartphone, das nicht nur als Telefon, sondern auch als Navigationsgerät oder auch Wiedergabegerät für Musik dienen kann, ist beim Thema Ablenkung an erster Stelle.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert.
1. Telefonieren im Straßenverkehr:
Während des Fahrens ist das Telefonieren nur dann erlaubt, wenn eine Freisprecheinrichtung genützt wird.
Mit „Telefonieren“ sind hier sowohl die Führung des Gespräches als auch alle Handlungen zum Aufbau oder zur Beendigung des Gespräches gemeint. Damit ist auch das Blättern in den Kontakten bereits „Telefonieren“
2. Freisprecheinrichtungen:
Freisprecheinrichtungen können sowohl fix verbaut als auch mobil sein, allerdings dürfen sie die beim Lenken erforderliche Körperhaltung während des Telefonierens nicht beeinträchtigen und dürfen auch nicht die Bewegungsfreiheit oder die Sicht (beispielsweise durch Kabel) nehmen.
Durch eine Freisprecheinrichtung, unabhängig davon, ob sie mobil oder im Auto fix verbaut ist, darf die Lenkerin oder der Lenker auch nicht von der Beobachtung des Verkehrs abgelenkt werden.
3. Handy als Navigationsgerät im Auto:
Wird das Handy als Navigationsgerät verwendet, muss eine Befestigung im Fahrzeug verwendet werden.
Dabei ist die Adresse vor der Fahrt einzugeben, da man durch die Blickabwendung auf die Tastatur und das Display vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.
4. andere Verwendungen des Handys hinter dem Steuer
Jegliche andere Verwendungen des Telefons (ausgenommen Telefonieren mit Freisprecheinrichtung und als fix befestigtes Navigationssystem) sind während der Fahrt verboten.
Es ist daher unzulässig, SMS zu schreiben oder beispielsweise WhatsApp zu bedienen.
Wenn über das Handy Musik gehört bzw. über die Fahrzeuganlagen abgespielt wird, ist es nicht zulässig, während der Fahrt Musiktitel auszuwählen oder ähnliches.
5. Wann darf ich ohne Freisprecheinrichtung im Auto telefonieren?
Befindet sich das Fahrzeug im „ruhenden Verkehr“, ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder auch die Bedienung der Musik- oder Navigationsfunktion zulässig.
6. Was gilt als „ruhender Verkehr“?
Das Stehen an einer roten Ampel gilt als „ruhender Verkehr“.
An einer Stopp-Straße ist das Fahrzeug allerdings im fließenden Verkehr, die Bedienung des Handys ist unzulässig.
Im Stau kommt es darauf an, ob das Fahrzeug aufgrund des Verkehrsgeschehens tatsächlich steht und sich damit in Ruhe befindet.
Im Stopp-And-Go-Verkehr ist die Verwendung des Handys unzulässig.
7. Hilfe, mein Handy ist mir im Auto aus der Hand gefallen:
Fällt das Handy im Fahrzeug runter, darf es nur aufgehoben werden, wenn zumindest eine Hand am Lenkrad bleibt und keine Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen notwendig ist
TIPP von Ihren Anwälten aus Innsbruck, Tirol:
Knapp 1/3 aller im Straßenverkehr getöteten Personen kam 2015 durch die Folgen von Unachtsamkeit ums Leben.
Die moderne Technologie führt vermehrt dazu, dass das Verkehrsgeschehen nur mehr unzureichend beachtet wird.
Inverstieren Sie in eine gute Freisprecheinrichtung, die es Ihnen möglich macht, im Fahrzeug gesetzeskonform zu telefonieren.
Quelle 1-7: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie „Handyverbot am Steuer – FAQ9.
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